Nach der Kapitulation der Wehrmacht und nach der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus am 8. Mai 1945 war zunächst prinzipiell jeglicher Briefverkehr untersagt. Zugelassen wurden nur Sendungen, die wichtigen behördlichen oder wirtschaftlichen Inhalts waren und keinerlei persönliche bzw. private Informationen enthielten. Dies musste vom Absender unterschriftlich bestätigt werden und diese Briefe mussten als solche gekennzeichnet werden.
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