Beleg des Monats
(Juni 2013)
 

Juni13a


Postkarte aus München nach Stockdorf im Landzustellbezirk von Planegg. Die Landzustellgebühr betrug bei Zahlung durch den Absender seit 1.1.1876 pauschal 60 Pfennig. (Dem Absender waren die tatsächlichen Gebühren ja nicht bekannt.) Die Gesamtgebühr betrug 5 Pfennig für die Postkarte und 60 Pfennig für die Expresszustellung. Der Bote erhielt immer die tatsächlichen Gebühren, der Ausgleich erfolgte über die Postkasse.
Die Post erhielt in diesem Fall nur 65 Pfennig, hatte aber eventuell höhere Ausgaben.