Einzelfrankatur mit 30 Pfennig (Mi. Nr. 417) auf Einschreiben gegen Rückschein Reichsbehörden und wirtschaftliche Unternehmen des Reiches waren nach dreijähriger Unterbrechung seit dem 1.10.1923 für eine ganze Reihe postalischer Sendungen wieder nicht mehr gebührenpflichtig. Diese Sendungen mussten neben dem Dienstsiegel den Vermerk “Frei durch Ablösung Reich” tragen. Die Gebühr für einen Rückschein war jedoch durch die pauschale Erstattung der Kosten seitens des Reiches an die Reichspost nicht abgedeckt und musste deshalb gesondert entrichtet werden.
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