Beleg des Monats
(Mai 2013)
 

Mai13a


Postkarte von Landshut nach Schweinbach im Landzustellbezirk von Landshut. Expresssendungen in den eigenen Zustellbezirk waren erst seit dem 1.4.1900 zulässig. In den Landzustellbezirk mussten die tatsächlichen Gebühren des Boten bezahlt werden, hier 90 Pfennig, sowie die Postkartengebühr von 5 Pfennig, also insgesamt 95 Pfennig.

Die Post musste also lediglich die Bestellung organisieren und erhielt dafür den relativ hohen Betrag von 95 Pfennig!